Agentur

Unsere Geschäftsbedingungen

Die Agentur für digitale Kommunikation imedia design / Michael Rinn (nachfolgend „imedia design“ genannt) – vertreten durch den Inhaber Michael Rinn – arbeitet für dessen Auftraggeber nur und ausschließlich zu nachfolgenden Bedingungen:

1. Grafischer Entwurf

  • Unter einem grafischen Entwurf versteht imedia design ausschließlich die grafische Gestaltung aufgrund eines vollständigen Briefings ohne die Realisation der Entwurfsarbeit.
  • Der grafische Entwurf wird entweder auf einer elektronischen Benutzeroberfläche oder in Form einer Layoutskizze auf Papier oder mittels eines 1c- oder 4c-Ausdrucks auf Papier präsentiert.
  • Entwürfe auf elektronischen Datenträgern (wie z. B. Entwürfe für das Internet oder CD-ROM) können von imedia design ausgehändigt werden, dies gilt jedoch nicht für offene Arbeitsdateien.
  • Für imedia design besteht im Rahmen des Auftrags grundsätzlich grafische, typografische und fotografische Gestaltungsfreiheit.

2. Urheberschutz und Nutzungsrechte

  • Der imedia design erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag (Auftragswerk). Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechtes und des Urheberrechtsgesetzes.
  • Die Arbeiten (Konzepte, grafische Entwürfe, Composings, Texte und programmierte Codes) von imedia design sind als persönliche geistige Schöpfung durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
  • Ohne die Zustimmung von imedia design dürfen die Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes ist unzulässig.
  • Die Werke von imedia design dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber erst nach der vollständigen Zahlung des Honorars und sämtlicher auftragsbezogenen Organisations- und Materialkosten, Zusatzleistungen und verauslagten Fremdkosten.
  • Wiederholungsnutzen (z. B. Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z. B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung von imedia design.
  • Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung von imedia design.
  • Über den Umfang der Nutzung steht imedia design ein Auskunftsanspruch zu.

3. Honorar

  • Der grafische Entwurf (oder Konzept oder Composing oder Text oder programmierter Code) und die jeweilige Einräumung des Nutzungsrechtes bilden eine einheitliche Leistung.
  • Übt der Auftraggeber seine Nutzungsoption nicht aus, berechnet imedia design dennoch das Honorar, welches im Angebot bzw. durch die Auftragsbestätigung vereinbart wurde.
  • Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen, ist nicht berufsüblich.
  • Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar; sie begründen auch kein Miturheberrecht.
  • Das Honorar ist – wenn nicht anders vereinbart – bei Ablieferung der Auftragsarbeit fällig. Das Honorar ist ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung in EUR zahlbar.
  • Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann imedia design entsprechende Abschlagszahlungen verlangen.
  • Zusatzleistungen, Dienstleistungen und Entwürfe die über den Leistungsumfang des Angebots hinausgehen, werden je Stunde mit 65,00 EUR netto abgerechnet. Entstehen durch Zusatzleistungen von imedia design Entwürfe, die durch das Urheberrechtsgesetz (siehe Punkt 2) geschützt sind, wird eine Nutzungspauschale von zusätzlich maximal 25% in Rechnung gestellt.
  • Die Arbeitszeit wird in abrechenbaren Zeiteinheiten erfasst. Die kleinste abrechenbare Zeiteinheit ist 15 Minuten.
  • Honorare sind Nettobeträge, die zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer in EUR zu entrichten sind.

4. Zusatzleistungen und stillschweigende Auftragserweiterung

  • Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung weiterer Entwürfe, Composings, Fotos, Texte und programmierten Codes, die Änderung von Reinzeichnungen, Satz- und Bilddateien sowie andere Zusatzleistungen werden dem Auftraggeber, soweit sie über den Leistungsumfang des Angebots von imedia design hinausgehen, gesondert in Rechnung gestellt.

5. Fremdkosten

  • Fremdkosten sind Rechnungen über Produkte und Dienstleistungen von Drittfirmen (z. B. Kosten für Lithofilme eines Belichtungsstudios), die zur Auftragsabwicklung notwendig sind. Sie werden von Drittfirmen separat und eigenständig und im eigenen Namen direkt mit dem Auftraggeber abgerechnet.
  • Die Vergabe von Fremdleistungen im Zuge der Nutzungsdurchführung nimmt imedia design nur aufgrund einer mit dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarung vor.
  • Soweit imedia design auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in eigenem Namen vergibt, stellt der Auftraggeber imedia design von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei.
  • Fremdkosten, die imedia design auf Veranlassung des Auftraggebers in eigenem Namen bezahlt hat, werden dem Auftraggeber zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.
  • Fremdkosten sind nach deren Rechnungsstellung bzw. Erbringung fällig.

6. Korrekturabzug

  • Vor Produktionsbeginn ist ein vom Auftraggeber als fehlerfrei unterschriebener Korrekturabzug vorzulegen.
  • Unterschreibt der Auftraggeber keinen Korrekturabzug, so betrachtet imedia design nach fünf Werktagen ab Datum des Korrekturabzugs die Entwürfe und Produktionsvorlagen vom Auftraggeber als fehlerfrei freigegeben.

7. Produktionsüberwachung

  • Die Produktion wird von imedia design nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist imedia design ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen.
  • Übernimmt imedia design die Reinabwicklung der Produktion, geschieht dies nach besten Wissen und Gewissen. Der Auftraggeber stellt hierbei imedia design von der Haftung frei.
  • imedia design kann Personen oder Drittfirmen (z. B. Fotografen, Texter, Programmierer, Bildarchive, Druckereien, Belichtungsstudios) – die vom Auftraggeber zur Realisation des Werkes beauftragt wurden – ablehnen, wenn für imedia design deren fachliches Können oder handwerkliche Qualität zweifelhaft und somit nicht ausreichend sind.

8. Haftung

  • Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten wird von imedia design nicht übernommen. Gleiches gilt für die Schutzfähigkeit.
  • Der Auftraggeber übernimmt mit der Publikation der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild, Ton und Text. Für formale und inhaltliche Fehler (z. B. Rechtschreibungen, Übersetzungen, Fakten) haftet imedia design nicht.
  • Soweit imedia design auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet imedia design nicht für Leistungen und Arbeitsergebnisse des beauftragten Leistungserbringer.
  • Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber. Delegiert dieser im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an imedia design, stellt er imedia design von der Haftung frei.
  • imedia design überlassene Vorlagen (z. B. Texte, Fotos, Muster) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber zur Verwendung berechtigt ist.

9. Eigentumsvorbehalt und Versendungsgefahr

  • An Entwürfen von imedia design werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen.
  • Die Originale (Druckvorlagen, Reinzeichnungen und Negative) sind nach angemessener Frist unbeschädigt an imedia design zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich eine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.
  • Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

10. Referenzobjekte

  • Von sämtlichen beauftragten Arbeiten behält sich imedia design vor, diese im Rahmen der Eigenwerbung und Öffentlichkeitsarbeit (ganz oder in Teilen) als Referenzobjekte verwenden zu dürfen.

11. Kennzeichnung

  • imedia design behält sich vor, Quellenangaben und Impressumsangaben (Name, Adresse, Telefon, Fax, WWW und E-Mail) an seinen Arbeiten anzubringen.

12. Termine und Fristen

  • Vereinbarte Termine und Fristen verschieben sich bei einem von imedia design nicht zu vertretenden, vorübergehenden oder unvorhersehbaren Leistungshindernis um den Zeitraum, für welchen dieses Hindernis andauert.
  • In Fällen höherer Gewalt ist imedia design von der Leistungspflicht befreit, soweit und solange die Leistungsverhinderung anhält. Als Fall höherer Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Unterbrechungen der Stromversorgung, behördliche Maßnahmen, Störungen von TK-Netzen und Gateways, sofern sie außerhalb der Verfügungsgewalt von imedia design liegen und ähnliche Umstände, soweit sie von imedia design nicht zu vertreten sind.

13. Datenschutz

  • Personenbezogene Daten des Auftraggebers verwendet imedia design nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Als Rechtsgrundlage für den Umgang mit personenbezogenen Daten des Auftraggebers dient das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies geschieht im ausdrücklichen Interesse des Kunden.

14. Firmierung und Vertragspartner im Sinne des BGB’s

  • Für den erteilten Auftrag ist Ihr Vertragspartner im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Michael Rinn.

15. Erfüllungsort, Recht und Sprache

  • Erfüllungsort für beide Teile ist 35390 Gießen. Es gilt deutsches Recht und deutsche Sprache.

16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

  • Vereinbarungen in Angeboten von imedia design (z. B. eingeräumte Nutzungsrechte, Zahlungsmodus), die durch den Auftraggeber schriftlich bestätigt wurden, gehen vor Vereinbarungen vorstehender Bestimmungen.
  • Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

Sie haben Fragen? Dann senden Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an.
Unsere Telefonnummer: +49 (0)641 97190140.

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